Laut OGH müssen Fluglinien nach überbuchten Flügen auch Schadenersatz für Hotel und Mietwagen zahlen.

Laut OGH müssen Fluglinien nach überbuchten Flügen auch Schadenersatz für Hotel und Mietwagen zahlen.
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OGH-Urteil zu Schadenersatz bei Flugüberbuchung

In Österreich spricht der OGH zwei Reisenden Schadenersatz nach überbuchten Flügen zu.

Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Reisebranche haben: Vor kurzem hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich laut Aussendung des Vereins für Konusumenteninformation (VKI) zwei Konsumenten Schadenersatz nach Flugüberbuchung zugesprochen. Dabei wurde die bereits geleistete Ausgleichszahlung allerdings angerechnet.

Der Fall im Detail: Zwei Konsumenten wurde bei einer geplanten Wochenendreise von der easyJet Airline Company Limited (EasyJet) wegen Überbuchung der Flug verweigert. Das Unternehmen refundierte in Folge zwar die Ticketkosten und zahlte eine Ausgleichszahlung von je 250 Euro, verweigerte aber jeglichen weiteren Schadenersatz. Einem der Konsumenten waren aber durch die Nicht-Beförderung zusätzliche Hotel- und Mietwagenkosten in Höhe von 845 Euro entstanden. Der VKI klagte diesen Betrag für den Konsumenten ein. Der OGH bestätigte nun das Recht des Konsumenten auf die Schadensersatzsumme, rechnete aber die bereits geleistete Ausgleichszahlung auf den zu erstattenden Betrag an. Der Konsument erhält somit zusätzlich zur Ausgleichszahlung von 250 Euro weitere 595 Euro.

Der VKI hatte im Auftrag des österreichischen Sozialministeriums EasyJet geklagt. Konsumenten sollten sich bei einer Verweigerung des Flugs aufgrund von Überbuchung nicht mit einer Ausgleichszahlung abspeisen lassen, falls ihnen weitergehende Kosten entstanden sind, heißt es nun beim VKI. Die Fluggastrechte-VO lege nur die Mindestrechte der Fluggäste fest und lasse weitergehende Schadenersatzansprüche unberührt. Die Ausgleichszahlung stehe zudem jedem Fluggast zu, unabhängig davon, wer die Reise tatsächlich bezahlt hat. Zahlt also in einer Gruppe nur einer der Reisenden die Gesamtkosten, muss sich auch nur diese Person die Ausgleichszahlung auf weitergehende Schadenersatzansprüche anrechnen lassen.

Redaktion
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