Die vom Lockdown betroffenen Betriebe sollen für ihre Kosten entschädigt werden.

Die vom Lockdown betroffenen Betriebe sollen für ihre Kosten entschädigt werden.
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Cororna: Gastro-Unterstützung für Härtefälle

Nachdem der Bundesrat entscheidende Lockerungen bei der Härtefall-Regelung beschloss, können viele Kantone schnellere Hilfe für Gastronomiebetriebe ermöglichen.

Am 13. Januar verkündetet der Bundesrat die Verlängerung des landesweiten Lockdowns für alle Gastronomiebetriebe bis Ende Februar. Aufgrund der drastischen Verschärfungen beschloss er allerdings auch neue Finanzhilfen für Betreibe, die sich im Lockdown befinden. Der Arbeitgeberverband der Hotellerie und Gastronomie GastroSuisse sieht darin zumindest «ein Zeichen, dass der Bundesrat den Ernst der Lage erkannt hat», wie es in einer Aussendung des Verbandes heisst.

Um Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schliessen mussten, für ihre Kosten zu entschädigen, stehen den Kantonen Härtefall-Programme mit insgesamt 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt. Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar die ersten Härtefallhilfen aus, «im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», heisst es von Seiten des Bundesrats. Zudem lockerte er die Bedingungen, um Unterstützung aus den Hilfs-Programmen zu erhalten.

Lockerungen der Härtefall-Regelung

Im Normalfall müssen von den Schutzmassnahmen betroffene Betriebe strenge Kriterien erfüllen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Mit der Lockerung der Härtefall-Regelung müssen geschlossene Unternehmen nun weniger Nachweise erbringen, um als Härtefall eingestuft zu werden: Demnach gelten Betriebe, die seit dem 1. November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen waren, automatisch als Härtefall. «Diese Lösung hilft vielen, insbesondere stark betroffenen Betrieben», so Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse.

Erhöhung der A-fonds-perdu-Beiträge

Zudem wurden die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge erhöht: Die Kantone können somit ab sofort Unternehmen bei Umsatzrückgängen mit bis zu 20 Prozent des Jahresumsatzes, anstatt bisher zehn Prozent, unterstützen bzw. bis zu 750'000 Franken je Unternehmung (bisher: 500'000 Franken) leisten. Damit sollen Betriebe mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden.

Anpassungen durch die Kantone

Da die Kantone für die Auszahlung der Härtefallgelder verantwortlich sind, gibt es auf kantonaler Ebene unterschiedliche Anpassungen der Unterstützungs-Programme: Der St. Galler Regierungsrat beschloss beispielsweise eine Ausweitung der Corona-Härtefall-Hilfen für Seilbahn- und Zulieferbetriebe. Der Kanton Nidwalden unterstützt aufgrund der Erhöhung der A-fonds-perdu-Beiträge ab sofort verstärkt kleinere und mittlere Betriebe. In einigen Kantonen wie in Zürich oder Luzern wurden die Härtefall-Programme zudem erweitert, um schnellere Hilfen für betroffene Unternehmen zu ermöglichen.

Rafaela Mörzinger
Redaktions- und Portalmanagerin Falstaff Schweiz
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