Werbung
Die wohl am häufigsten gestellte Frage überhaupt momentan. In Österreich hat die Bundesregierung die Verordnung über das Verbot des Betretens von öffentlichen Orten bis vorerst 14.04.2020 erlassen. Diese restriktiven Maßnahmen sehen unter anderem Ausgangsbeschränkungen für das gesamte österreichische Staatsgebiet vor. Die Arbeiterkammer vertritt daher die Rechtsansicht, dass Sie Ihren Reisevertrag bei Reiseantritt innerhalb dieses Zeitraums kostenlos auflösen können. In folgenden Szenarien, so die Arbeiterkammer, sollte eine kostenlose Stornierung zudem auf jeden Fall möglich sein:
Werbung