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Voting: Die beliebtesten Brunch-Lokale der Schweiz 2023

Egal ob ausgiebiger Sonntagsbrunch oder Frühstück unter Freunden – in welchen Restaurants frühstücken und brunchen Sie am liebsten? Stimmen Sie jetzt ab!

Zum perfekten Start in den Tag gehört ein köstliches Frühstück einfach dazu: Egal ob es sich dabei um einen schnellen Coffee-to-go, ein frisches Croissant vom Bäcker oder einen ausgedehnten Brunch handelt, mit dem man genussvoll in das Wochenende startet.

Wir suchen daher die beliebtesten Frühstücks- und Brunch-Lokale der Schweiz. Nach der Nominierungsphase wurden aus den meisten Nennungen der Falstaff-Community die Top 10 Listen für Zürich sowie die restliche Schweiz zusammengestellt. Wir freuen uns über Ihre Stimme!

Vielen Dank für Ihre Stimme! Die Ergebnisse des Votings werden in Kürze hier veröffentlicht.


Das Voting ist bis 13. April 2023, 12 Uhr mittags aktiv.

Sollte Ihr Lieblings-Betrieb fehlen: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle Frühstücks- und Brunch-Lokale des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurden dann die Bestenlisten erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.


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