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Voting: Die beliebtesten Metzger der Schweiz

Wo gibt es die beste Beratung, die beste Qualität und ein hochwertiges Sortiment? Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten!

Egal wie häufig man sich pro Woche mit frischem oder veredeltem Fleisch versorgt, beim Metzger spielt Vertrauen eine bedeutende Rolle. Nicht ausschliesslich, was Herkunft und Aufzucht der Tiere betrifft, sondern auch, was das handwerkliche Können angeht. Vor allem in einer Zeit, in der sich die Schweizer lieber seltener, dafür aber qualitativ umso besseres Fleisch leisten, sind handwerklich arbeitende Metzger so wichtig wie niemals zuvor. Wir wollen daher wissen, welcher Betrieb Ihr Lieblings-Metzger ist. Stimmen Sie jetzt für Ihren Favoriten!

Zürich


Schweiz

Das Voting ist bis 10. November 2022, 12 Uhr mittags aktiv.


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Sollte Ihre Lieblings-Restaurant nicht dabei sein: Leider konnten aus logistischen Gründen nicht alle italienischen Restaurants des Landes berücksichtigt werden. In der ersten Phase wurde die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblings-Betriebe zu nominieren. Aus den Meistgenannten wurde dann eine Bestenliste erstellt.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemässe Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.

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