Das sind die beliebtesten Eisdielen Deutschlands 2021
Unter Rekordbeteiligung ging die Wahl zur beliebtesten Eisdiele des Landes über die Bühne, das sind die Sieger im Überblick.
Wie wichtig und emotional aufgeladen Eisdielen den Deutschen sind, zeigt die rege Beteiligung am Voting zur beliebtesten Eisdiele des Landes: Fast 60.000 Stimmen wurden abgegeben! Doch was macht eine gute Eisdiele aus? In erster Linie ist es natürlich die Eisqualität. An frischen Zutaten darf nicht gespart werden und auch wenn sie kostspielig sind darf der Anteil derer nicht zu gering sein. Zudem ist ein gewisses Maß an Kreativität wichtig, immer nur Vanille und Schoko werden langweilig.
Die Gastfreundschaft und aufmerksames Personal sind jene Faktoren, die bei ähnlich guter Eisqualität den Unterschied ausmachen können. Nicht zuletzt kommt es auf die Gestaltung des Interieurs bzw. des Freiluftgartens an, ob man sich wohl fühlt.
Die meisten Stimmen konnte die Eisdiele »Eis Cassata« in Karlsruhe auf sich vereinen. Generell wurden in Baden-Württemberg die meisten Votings abgegeben, knapp vor Nordrhein-Westfalen.
Wir bedanken uns bei unserer Community für die fleißige Stimmenabgabe, gratuliieren allen Gewinnern und wünschen noch eine erfolgreiche Restsaison!
Das sind die Sieger im Überblick:
- Baden-Württemberg: Eis Cassata (Karlsruhe)
- Bayern: Fräulein Brombeer (Vilsbiburg)
- Berlin: KiezEis
- Brandenburg: Dolci Eis Lounge (Teltow)
- Bremen: Eiscafé De Luca
- Hamburg: Bitte mit Sahne
- Hessen: Die Eisheiligen (Gersfeld)
- Niedersachsen: Milchkontor (Wilstedt)
- Nordrhein-Westfalen: Öcher Eistreff (Aachen)
- Rheinland-Pfalz: N‘Eis (Mainz)
- Saarland: Henry's Eismanufaktur (Saarbrücken)
- Sachsen & Sachsen-Anhalt: LuiLui Eisladen (Leipzig)
- Schleswig-Holstein: Eiscafé Gelato Gava (Bredstedt)
- Thüringen: Goldhelm Eiskrämer (Erfurt)
Alle Votings im Detail:
bayern
baden-württemberg
berlin
brandenburg
Bremen
Hamburg
hessen
niedersachsen
nordrhein-westfahlen
rheinland-pfalz
saarland
sachsens
schleswig-holstein
thüringen
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.