Das sind die besten Burger-Lieferdienste & Take-Aways Deutschlands
Die Falstaff-Community hat entschieden: Diese Betriebe haben Sie während des Lockdowns von ihrem Burger-Angebot überzeugen können.
Die Suche nach dem beliebtesten Lockdown-Burger der Bundesrepublik hat ein Ende gefunden: Nach reger Telnahme Ihrerseits und sorgfältiger Auswertung von seiten Falstaffs, stehen die Sieger der jeweiligen Regionen nun endlich fest. Wir gratulieren allen Gewinnern und verraten Ihnen hier, wo es laut unserer Online-Community die besten Burger-Lieferdienste & Takeaways Deutschlands gibt!
Die Sieger:
Bayern: Fichtelburger (Marktredwitz)
Berlin: Kumpel & Keule
Baden-Württemberg: Deli Burger (Karlsruhe)
Hansestädte & Schleswig-Holstein: Goldschätzchen (Prisdorf)
Hessen: Heidi und Paul (Eschborn)
Niedersachsen: Duke Burger (Hannover)
Rheinland-Pfalz: Frittenlove (Mainz)
Sachsen & Thüringen: Der Platzhirsch (Pirna)
Nordrhein-Westfahlen: Kerkini (Langenfeld)
Sonderkategorie: Burger King (deutschlandweit)
Die vollständigen Listen, inkl. der Ergebnisse, finden Sie untenstehend.
bayern
berlin
baden-württemberg
Hinweis: Zwei Betriebe aus Baden-Württemberg mussten wegen Zuwiderhandlung gegen unsere Nutzungsbedingungen von der Abstimmung disqualifiziert werden und werden in den Ergebnissen daher nicht berücksichtigt.
norddeutschland
hessen
niedersachsen
rheinland-pfalz
sachsen & thüringen
nordrhein-westfahlen
deutschlandweit
NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschliessen.
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