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Deutsche Gastronomie steht vor der Wiedereröffnung

Einige Bundesländer haben schon zuvor konkrete Pläne vorgelegt, nach einer Video-Konferenz mit der Bundeskanzlerin steht jetzt fest: Restaurants, Gasthäuser, Kneipen, Cafés und vor allem Biergärten dürfen schrittweise wieder öffnen.

Seit über sieben Wochen steht die Gastronomie in Deutschland nun schon weitestgehend still. Um die Verbreitung von Covid-19 einzudämmen wurden Restaurants, Gasthäuser, Cafés, Bars und Kneipen Mitte März im ganzen Land geschlossen. Es war und ist lediglich erlaubt, Speisen vorzubestellen und sich liefern zu lassen bzw. unter Einhaltung der Abstandsregeln selbst abzuholen.

Seitdem die Infektionszahlen zurückgehen, wird in der Politik die Wiederöffnung der Wirtschaft diskutiert. Die Gastronomie wurde dabei jedoch bisher nahezu ausgespart. Doch der Ruf der Gastronomen ist laut, der Protest wie zuletzt mit der Aktion »Leere Stühle« nicht zu übersehen. Die Empfehlung der Bundesregierung lautete bisher, mit der Öffnung weiter zu warten. Doch einige Ministerpräsidenten einzelner Bundesländer wie beispielsweise Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern oder Bayern haben in den vergangenen Tagen Pläne zur schrittweisen Öffnung präsentiert – noch vor der für den 6. Mai vorgesehenen Live-Videoschaltung zwischen Bund und Ländern zu eben diesem Thema.

In der Pressekonferenz am Nachmittag des 6. Mai, in der Bundeskanzlerin Angela Merkel gemeinsam mit Markus Söder und Peter Tschentscher vor die Medienvertreter trat, machten Merkel und Tschentscher klar, dass die Öffnung der Gastronomie und auch der Hotellerie jetzt möglich ist, aber in der Umsetzung bei den Ländern liegt. Besonders wichtig war es der Kanzlerin jedoch zu betonen, dass die Hygienevorschriften auch in der Gastronomie verpflichtend eingehalten werden. Wie genau das vor allem in Bezug auf die Maskenpflicht aussieht, wurde nicht direkt thematisiert, diese Vorgabe liegt demnach aller Wahrscheinlichkeit nach bei den Ländern. Es ist aber damit zu rechnen, dass, ähnlich wie in Österreich, in vielen Bundesländern vor allem das Personal an diese Pflicht gebunden sein wird. Betont wurde dagegen, dass die Abstandsregeln vor allem an den Tischen eingehalten werden müssen.

Es ist zu erwarten, dass die einzelnen Länder ab jetzt mit Updates zu Maskenpflicht, Abstandsregelungen oder Reservierungen an die Öffentlichkeit gehen.

Schrittweise Öffnung ab 9. Mai

Bereits am Abend des 5. Mai wurde nach einer Konferenz der Wirtschaftsminister der Länder publik, dass ein sogenannter »Korridor für eine bundesweite kontrollierte Öffnung des Gastgewerbes« angestrebt wird. Die schrittweise Öffnung soll demnach zwischen dem 9. und 22. Mai stattfinden, angefangen mit der Außengastronomie, also Biergärten – die vor allem für Bayern eine enorme Bedeutung haben.

Bayern freut sich auf seine Biergärten

Nach einer Kabinettssitzung des Freistaates, die ebenfalls am 5. Mai stattfand, gab Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in einer Pressekonferenz einen »Bayernplan nach Corona bis Pfingsten« bekannt. Söder bezeichnete es als »ein Modell, wie der vorsichtige Weg aussehen kann« und mahnte, dass Besonnenheit Trumpf sei. Auch betonte er, dass die Pläne für Bayern mit der Bundeskanzlerin besprochen und dem Nachbar Baden-Württemberg abgestimmt wurden. Demnach sollen am 18. Mai die Biergärten öffnen. Ein Startschuss, der sehnlichst erwartet wurde.



Ab 25. Mai dürfen dann auch die Innenbereiche von Speiselokalen geöffnet werden, ab 30. Mai sind Hotels an der Reihe. Die Ausgangsbeschränkungen in Bayern werden somit aufgehoben, wobei gewisse Kontaktbeschränkungen sowie ein Verbot von Menschenansammlungen bestehen bleiben.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen

Mecklenburg-Vorpommern sieht eine Öffnung des Gastgewerbes bereits ab 9. Mai vor – allerdings nur für Einheimische. Geöffnet werden darf zwischen 6 und 21 Uhr und es dürfen maximal sechs Personen an einem Tisch sitzen. Ab 18. Mai sollen dann auch Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische öffnen und ab 25. Mai soll das Einreiseverbot für Touristen anderer Bundesländer aufgehoben werden.

Auch Niedersachsen hat bereits einen Vorschlag zu einer Öffnung in drei Stufen vorgelegt. Die erste Stufe Anfang Mai beinhaltet die Öffnung der Ostfriesischen Inseln für Tagestouristen ab 6. Mai. Mitte Mai ist dann die zweite Stufe erreicht, hier sollen ab 11. Mai Restaurants und Gaststätten mit der Hälfte ihrer Plätze öffnen. Auch Ferienhäuser und -wohnungen dürfen ab diesem Datum mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent und einer Wiederbelegungssperre von mindestens sieben Tagen vermietet werden. Kurz vor Pfingsten treten dann Öffnungen der dritten Stufe in Kraft: Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen ebenfalls mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent öffnen.

Die bisherigen Pläne einzelner Bundesländer im Überblick:

Bayern
  • Schrittweise Öffnung von Gaststätten und Hotels
    18. Mai: Außenbereiche dürfen geöffnet werden
    25. Mai: Innenbereiche von Speiselokalen dürfen geöffnet werden
    30. Mai: Hotels dürfen geöffnet werden
Berlin
  • Öffnung der Gastronomie laut Bürgermeister Michael Müller in der Woche ab 11. Mai, in enger Abstimmung mit Brandenburg, möglich.
Mecklenburg-Vorpommern
  • 9. Mai: Öffnung des Gastgewerbes für Einheimische, Öffnungszeiten 6 bis 21 Uhr, max. 6 Personen pro Tisch
  • 18. Mai: Öffnung Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Einheimische
  • 25. Mai: Aufhebung Einreiseverbot für Touristen anderer Bundesländer
Niedersachsen
  • 1. Stufe Anfang Mai beinhaltet:
    Ostfriesische Inseln öffnen für Tagestouristen am 6. Mai
  • 2. Stufe beginnt am 11. Mai und beinhaltet:
    Restaurants und Gaststätten öffnen mit 50 Prozent ihrer Plätze. Ferienhäuser und -wohnungen können mit max. 50 Prozent Auslastung und Wiederbelegungssperre von mind. 7 Tagen vermietet werden.
  • 3. Stufe beginnt kurz vor Pfingsten und beinhaltet:
    Hotels, Pensionen und Jugendherbergen dürfen öffnen, max 50 Prozent Auslastung, ab 25. Mai. Weitere Details werden noch erarbeitet.
Thüringen
  • 13. Mai: Öffnung Campingplätze für Wohnwagen und Reisemobile
  • 22. Mai: Öffnung Kneipen, Restaurants, Cafés, Gasthäuser, Pensionen, Ferienhäuser mit Einschränkungen hinsichtlich Gästezahlen und Öffnungszeiten

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Patricia Astor
Patricia Astor
Redakteurin
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