Falstaff sucht die beliebtesten Feinkostläden Deutschlands
Ob ausgefallener Käse, feiner Schinken oder exklusive Öle, wo gibt es Ihrer Meinung nach die besten Delikatessen? Nominieren Sie jetzt Ihren Lieblings-Feinkostladen!
Feinkostläden sind die ersten Anlaufstellen für Genießer, die Wert auf Qualität und besondere Köstlichkeiten legen. Von aromatischem Käse über feinsten Schinken bis hin zu seltenen Delikatessen aus aller Welt – das Angebot in diesen Läden ist ebenso vielfältig wie exquisit. Hier vereinen sich regionale Spezialitäten und internationale Leckerbissen, die jeden Gaumen erfreuen. Ob für den täglichen Genuss oder besondere Anlässe, Feinkostläden bieten genau die Auswahl, die Feinschmecker suchen. Jeder Besuch ist eine kleine Entdeckungsreise, bei der man immer wieder neue kulinarische Schätze findet.
Doch in welchem Feinkostladen kaufen Sie Ihre Delikatessen am liebsten? Nominieren Sie jetzt Ihren Favoriten!
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DAS PROZEDERE
Sollte Ihr Lieblingsbetrieb nicht im Rennen sein, beachten Sie bitte, dass nicht alle Vorschläge berücksichtigt werden können. Wenn in einem Bundesland weniger als drei Betriebe nominiert sind, wird dieses Bundesland möglicherweise nicht vertreten. Die endgültige Auswahl und Einteilung obliegt der Redaktion von Falstaff.
Nutzungsbedingungen zu diesem Voting
§ 4 Votings:
4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, das Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc. (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Sofern das Restaurantvoting, abrufbar unter https://www.falstaff.at/gourmet-club/restaurant-voting/, Sonderbestimmungen zum Restaurantvoting vorsieht, gelten diese Bestimmungen primär. Ansonsten gelten die nachfolgenden Bestimmungen für alle Votings:
4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc. ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben.
4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.
4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.