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Falstaff sucht die beliebtesten Sushi-Restaurants Deutschlands 2023

Machen Sie mit und nominieren Sie Ihr liebstes Sushi-Restaurant noch bis zum 8. März. Anschließend können Sie es bis zum 15. März auf Platz 1 in Ihrer Region voten.

Klassisch mit rohem Fisch, vegetarisch mit Gemüse oder mit Fleisch: Sushi erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Deshalb möchte Falstaff von Ihnen wissen: Welches Sushi-Restaurant ist am beliebtesten und kann mit Frische, Qualität oder ausgefallenen Variationen überzeugen?

Sie konnten bis zum 8. März ihr liebstes Sushi-Restaurant in Ihrer Region nominieren. In Kürze beginnt die Voting-Phase, in der Sie ihr Lieblingsrestaurant auf den 1. Platz in Ihrer Region wählen können.

Das Procedere

Die Nominierungsphase ist vom 2.3. bis 8.3.2023 um 12 Uhr mittags aktiv.

In der ersten Phase wird die Falstaff-Community dazu aufgerufen, ihre Lieblingsbetriebe zu nominieren. Aus den meistgenannten wird anschließend eine Bestenliste für bestimmte Ballungsräume erstellt. Sollte Ihr Lieblings-Sushi-Restaurant im Voting fehlen: Leider können aus logistischen Gründen nicht alle Sushi-Restaurants des Landes berücksichtigt werden. 

NUTZUNGSBEDINGUNGEN ZU DIESEM VOTING

§ 4 Votings:

4.1. Allgemeines
Votings von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen sind grundsätzlich so ausgelegt, dass diese Votings von unabhängigen Dritten durchgeführt werden sollen. Es ist daher nicht gestattet, dass Voting über das eigene Lokal, die eigene Person etc (mittelbar oder unmittelbar) zu beeinflussen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Votings:

4.2. Teilnehmer
Sofern von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen von FALSTAFF Votings, in welcher Form auch immer, abgehalten werden, ist es pro Teilnehmer gestattet, dass gelistete Unternehmen, Produkt, etc ein Mal je 24 Stunden im laufenden Votingverfahren zu bewerten. Der Votingteilnehmer verpflichtet sich somit, keine Mehrfachvotings (mittelbar oder unmittelbar) abzugeben. 

4.3. Gelistete Unternehmen (samt ihrer Produkte)
Wird von FALSTAFF oder einem verbundenen Unternehmen ein bestimmtes Unternehmen für ein Voting gelistet, verpflichtet sich dieses, seine Mitarbeiter und sonstigen Personen mit beherrschenden Einfluss, (unmittelbar oder mittelbar) keine zusätzlichen Stimmen zu lukrieren, indem man beispielsweise Agenturen beauftragt, technische Hilfsmittel einsetzt oder Mitarbeiter verpflichtet, um eine bessere Bewertung des gelisteten Unternehmens zu erhalten. Die Geschäftsführung des jeweiligen Unternehmens verpflichtet sich weiters, die sonstigen oben genannten Personen für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Votingverfahrens zu verpflichten.

4.4. Ausschluss
Im Falle der Zuwiderhandlung der Punkte 4.1- 4.3 ist FALSTAFF oder ein verbundenes Unternehmen berechtigt, das Voting der Teilnehmer aus der Bewertung zu nehmen oder das betroffene Unternehmen aus dem einschlägigen Votingverfahren auszuschließen.

Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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