Gerichtsurteil: So oft darf im Sommer gegrillt werden
Sobald das Wetter besser wird, beginnt für viele die Grillsaison. Das Münchner Landgericht hat nun in einem Nachbarschaftsstreit ein Grundsatzurteil gefällt, wie häufig im Monat der Grill befeuert werden darf.
Im Frühling, wenn die ersten Sonnenstrahlen die Wolkendecke durchbrechen, holen viele Deutsche wieder den Grill aus dem Keller oder Gartenhaus nach draußen. In Bad Tölz hat genau diese Vorliebe für gegrillte Speisen eines Mieters in einem Mehrfamilienhaus für Streit gesorgt.
Der heiße Grill-Fall
Geklagt hat ein Mieter aus der zweiten Etage des Mehrfamilienhauses gegen den Grill-Freund, der im Erdgeschoss wohnt und nach eigenen Aussagen mit einem Elektrogrill sein Lieblingsessen zubereitet. Vor Gericht erklärte der Kläger zur durch das Grillen entstehenden Rauchentwicklung: »Für mich war das unerträglich, daher habe ich Klage eingereicht.« Rund ein Dutzend Nachbarn mussten anschließend als Zeugen vor Gericht ihre Einschätzung zur Rauchentwicklung und der damit einhergehenden Belästigung abgeben. Vor dem Amtsgericht scheiterte der Kläger zunächst mit seiner Klage, die Berufung vor dem Münchner Landgericht gewann er dann allerdings.
Das Urteil: So oft darf man grillen
Das Landgericht München legte fest, dass der grillfreudige Nachbar aus dem Erdgeschoss nur noch viermal pro Monat grillen darf – und am Wochenende keine zwei Tage in Folge. Wenn er gegen dieses Urteil verstößt, droht ihm sogar ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil wird als Grundsatzentscheidung angesehen und könnten anderen Gerichten bei der Urteilsfindung in ähnlichen Fällen bei der Orientierung helfen.