Die Klimaanlage ist einer der größten Stromfresser in Hotels.

Die Klimaanlage ist einer der größten Stromfresser in Hotels.
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Strom- und Gaspreise: Immer mehr Hotels verlangen Energiepauschale von Gästen

Die Strom- und Gaspreise explodieren. Deshalb gibt es immer mehr Hotels, die von ihren Gästen eine Zusatzzahlung für die verbrauchte Energie verlangen.

Zu Hause achten – gerade in den aktuellen Zeiten – die meisten Menschen sehr auf ihren Energieverbrauch. Beim Urlaub oder der Dienstreise im Hotel steht man dann aber doch mal fünf Minuten länger unter der heißen Dusche oder lässt die Klimaanlage tagsüber laufen, um am Abend in ein angenehm temperiertes Zimmer zu kommen. Hotels leiden besonders unter den steigenden Energiekosten und immer mehr Hoteliers führen deshalb Energiepauschalen für Gäste ein.

Die Hoteliers wählen dabei unterschiedliche Herangehensweisen und auch Höhen für die Energiepauschalen: Einige erhöhen die Zimmerpreise im allgemeinen, andere wie etwa das Schlossgut Gross Schwansee weisen auf der Abschlussrechnung einen pauschalen Zusatzbetrag von rund drei bis neun Euro für den gesamten Aufenthalt aus während wieder andere diesen als Tageszuschlag berechnen.

Sind Energiekostenzuschläge erlaubt?

Generell dürfen Hotels Energiezuschläge verlangen, allerdings laut Verbraucherzentrale Thüringen nur unter der Voraussetzung, dass die geltenden Kundenrechte eingehalten werden. Gäste, die ihren Hotelaufenthalt bereits individuell vor Verkündung der Pauschale gebucht haben, haben ein Anrecht auf den vereinbarten Preis und müssen die Zusatzkosten nicht zahlen. Das gilt allerdings nur für Zuschläge, die der Gastgeber selbst erhebt – kommunale Gebühren, wie etwa die Kurtaxe, zählen offiziell nicht mit zum Übernachtungspreis und müssen bezahlt werden.

Bei Pauschalreisen sieht das etwas anders aus: Viele Veranstalter halten sich in ihren AGB Preiserhöhungen vor. Gäste müssen auf diesen Vorbehalt allerdings vor der Buchung schriftlich hingewiesen werden. Die Preiserhöhung darf dann bis zu 8 Prozent betragen und muss den Reisenden bis maximal 3 Wochen vor Reisebeginn bekanntgemacht werden. In den 20 Tagen vor der Anreise sind Preiserhöhungen unwirksam.

Tim Lamkemeyer
Tim Lamkemeyer
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