Hotels in Deutschland sind über die Bettensteuer wenig begeistert.

Bettensteuer bleibt

Redaktion, 18.05.2022

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Bettensteuer bei Hotels weiterhin zulässig ist.

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Die Bettensteuer zählt zu den Besonderheiten des deutschen Tourismus: In etlichen Städten muss man bei Nächtigungen diese kommunale Abgabe bezahlen. Hotelbesitzer aus Städten wie Bremen und Hamburg hatten dagegen geklagt, doch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat nun entschieden, dass die Bettensteuer sehr wohl der Verfassung entspricht. Und hat sogar angefügt, dass die Bettensteuer auch bei Geschäftsreisen zulässig ist. Konkret können auch berufliche Übernachtungen mit dieser Steuer belegt werden. Das bedeutet: Statt einer Abschaffung der Bettensteuer kann diese nun sogar auf weitere Bereiche ausgedehnt werden. Bisher konnten Privatreisende einfach angeben, sie würden beruflich unterwegs sein – und schon musste die Bettensteuer nicht bezahlt werden. Das musste dann aber auch nachgewiesen werden.

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