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Wo der Mensch auf die Natur trifft, ist der Konflikt vorprogrammiert und der Schutz des vermeintlich Wehrlosen wichtig. Für Seen und Binnengewässer gibt es deshalb ein genaues Regelwerk, das Grenzen aufzeigt und so für den Erhalt empfindlicher Ökosysteme sorgt. Ausgewiesene Stellen erlauben oder verbieten Badegästen, Spaziergänger:innen und Sommerfrischler:innen das Baden, Liegen, Angeln, Wandern, Sporteln oder Kampieren. Nimmt man den Boots- und Schiffsverkehr mit dazu, wird es jedoch deutlich heikler. Was die Straßenverkehrsordnung zu Land ist, ist die Seen- und Fluss-Verkehrsordnung zu Wasser. Das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie stellt hierin genau dar, was auf Seen und Flüssen in Österreich zulässig ist, wobei gesonderte Regeln in den jeweiligen Bundesländern und deren Gewässern gelten.
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