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Die Unterschutzstellung von Teilen des Gebäudes oder gleich von ganzen Gebäuden ist ambivalent zu sehen«, meint Wolfgang M. Fessl, Experte für Immobilienbewertungen bei Reinberg & Partner Immobilienberatung. Fessl: »Einerseits bedeutet dies einen massiven Eingriff in das Eigentumsrecht, denn die:der Eigentümer:in kann nicht mehr frei über ihr Eigentum verfügen. Konkret werden Abbrüche und größere Eingriffe in die Substanz nicht mehr möglich sein. Und selbst geringere Eingriffe müssen mit dem Bundesdenkmalamt koordiniert werden.«
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