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Nach dem Urteil wegen Steuerhinterziehung reichte Alfons Schuhbeck über seine Anwälte den Revisionsantrag ein. Der Grund: Er wollte die Urteilsbegründung schriftlich nachvollziehen können. »Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen«, hieß es Anfang November. Das hat offenbar nicht geklappt, denn der Star-Koch hält auch weiterhin an seiner Revision fest – mit einem neuen Anwalt.
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