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Das Landgericht München I hat den früheren Starkoch Alfons Schuhbeck am letzten Prozesstag zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Grundlage sind Urteile wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs mit Corona-Hilfen und einer bereits rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Ob Schuhbeck seine Haftstrafe antreten wird, ist jedoch unklar – die Vollstreckung ist derzeit aus gesundheitlichen Gründen ausgesetzt.
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