Weingüter und Genossenschaften dürfen in Baden-Württemberg ab sofort ihre Verkaufsstellen wieder öffnen. Die Landesregierung des besonders schwer von der Corona-Krise betroffenen Bundeslands hatte in einer Verordnung vom 22. März die Vinotheken der Weingüter und Genossenschaften gleich wie alle nicht systemrelevanten Einzelhändler behandelt, also deren Schließung verfügt. Diese Interpretation wurde nun revidiert: Weinverkaufsstellen unmittelbar am Produktionsort dürfen zur Direktvermarktung wieder öffnen.