Auch in Baden-Württemberg darf jetzt wieder Wein direkt verkauft werden.

Baden-Württemberg darf wieder Wein verkaufen

Ulrich Sautter, 27.03.2020

Die Landesregierung hat ihre Verordnung vom 22. März revidiert und gestattet Weingütern und Genossenschaften wieder den Verkauf – unter höchsten Hygienemaßnahmen versteht sich.

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Weingüter und Genossenschaften dürfen in Baden-Württemberg ab sofort ihre Verkaufsstellen wieder öffnen. Die Landesregierung des besonders schwer von der Corona-Krise betroffenen Bundeslands hatte in einer Verordnung vom 22. März die Vinotheken der Weingüter und Genossenschaften gleich wie alle nicht systemrelevanten Einzelhändler behandelt, also deren Schließung verfügt. Diese Interpretation wurde nun revidiert: Weinverkaufsstellen unmittelbar am Produktionsort dürfen zur Direktvermarktung wieder öffnen.

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