Die deutschen Brauer kämpfen dafür, dass das fast 500 Jahre alte Gebot als Immaterielles Kulturerbe anerkannt wird.

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Das »Reinheitsgebot für Bier« könnte schon bald Weltkulturerbe werden. Einen entsprechenden Antrag richten die deutschen Brauer an die Kultusministerkonferenz und die UNESCO. Das Reinheitsgebot wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt es zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach seiner Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Das Reinheitsgebot schreibt vor, dass zur Bierherstellung nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Es gilt als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt.

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