500 Jahre Reinheitsgebot sind Grund genug zum Feiern.

Glückwunsch zum Geburtstag, Reinheitsgebot!

Peter Eichhorn, 23.04.2016

Diskussionen mit den Kreativbrauern werfen die Frage auf: Wie werden die nächsten 500 Jahre?

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Am 23. April ist es soweit: das 500ste Jubiläum eines Lebensmittelgesetzes aus dem Jahre 1516 darf begossen werden. In Ingolstadt verkündeten die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. jene Verordnung, die heute als Reinheitsgebot gilt: »Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.« Die Hefe war damals auch schon mit im Bier, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht erforscht. Erst später wurde dieser wichtige Bestandteil auch in schriftlicher Form hinzugefügt.

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