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Ein Urteil wurde gefällt und das dürfte dem Sternekoch so gar nicht schmecken: Das Amtsgericht Regensburg hat Anton Schmaus zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich ordnete das Gericht die Einziehung eines Schadens in Höhe von mehr als 37.000 Euro an sowie eine Zahlung an die Staatskasse von 9.000 Euro. Eine mitangeklagte frühere Assistentin wurde wegen Beihilfe ebenfalls zu einer Geldstrafe verurteilt.
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