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Alfons Schuhbeck hat dem Urteil des Münchener Landgerichts zufolge 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und wurde daher zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Heute Mittag hat der Sternekoch per Fax von seinen Anwälten bei Gericht Revision gegen das Urteil einlegen lassen– wenige Stunden, bevor um Mitternacht die Frist dafür abgelaufen wäre.
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