Eine Woche nach dem Urteil ließ Alfons Schuhbeck von seinen Anwälten Revision einlegen.

Nach Steuer-Urteil: Alfons Schuhbeck legt Revision ein

Tim Lamkemeyer, 03.11.2022

Vergangene Woche ist Star-Koch Alfons Schuhbeck vom Münchener Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt worden. Nun geht er gegen das Urteil vor.

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Alfons Schuhbeck hat dem Urteil des Münchener Landgerichts zufolge 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und wurde daher zu drei Jahren und zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Heute Mittag hat der Sternekoch per Fax von seinen Anwälten bei Gericht Revision gegen das Urteil einlegen lassen– wenige Stunden, bevor um Mitternacht die Frist dafür abgelaufen wäre.

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