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Im Markenrechtsstreit zwischen den russischen Inhabern von Gault&Millau International mit Sitz in Genf und dem deutschen Lizenznehmer, dem Münchner Verlag Henris Edition, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Montag zugunsten des hiesigen Lizenznehmers entschieden. Mit seinem Beschluss wies das OLG Düsseldorf sämtliche Kündigungsgründe, die Gault&Millau International zuvor gegen den Münchner Verlag erhoben hatte, als »nicht schlüssig« zurück.
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