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Man schrieb das Jahr 1862, als Gottfried Keller, damals Staatsschreiber des Kantons Zürich, den Grundstein für die heutige Staatskellerei Zürich legte. Keller verfasste nach der Auflösung des Benediktinerklosters Rheinau die notwendigen Weisungen, um den traditionsreichen Klosterkeller unter die Obhut der kantonalen Verwaltung zu stellen. Mit seiner Unterschrift besiegelte er die Zusammenlegung des Klosterkellers Rheinau mit dem Zürcher Spitalamtskeller – wodurch die Staatskellerei Zürich entstand, deren Aufgabe es war, die kantonalen Spitäler und Anstalten mit Wein zu versorgen.
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