Urteil: Rostbratwürstchen darf aus Niederbayern stammen

Redaktion, 14.06.2024

Vor einem Landgericht in München wurde hitzig debattiert: Dürfen Würste aus Niederbayern wie die weltberühmten »Nürnberger« aussehen? Ja, sagt nun das Gericht und sieht keinen Verstoß gegen die geschützte geografische Angabe der EU.

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Das Landgericht München I hat entschieden: Ein »Mini-Rostbratwürstchen« muss nicht zwangsläufig aus Nürnberg kommen, auch wenn es der »Nürnberger Rostbratwurst« in Größe und Verpackung ähnelt, die als geschützte geografische Angabe der EU gilt. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen diesen Schutz, da der niederbayerische Hersteller weder die Bezeichnung »Nürnberg« noch »Nürnberger« verwendet hatte. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

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