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Das neue deutsche Weinrecht, Ende November vom Bundestag beschlossen, fokussiert nach dem Vorbild romanischer Bezeichnungen auf die Herkunft als Qualitätsmerkmal: Je enger der Ursprung definiert ist, als desto hochwertiger gilt der Wein. Die Spitze der Produktion bilden demzufolge Einzellagenweine, ihnen folgen Weine aus einzelnen Ortschaften (»Ortsweine«, als Analogie zu den »Villages«-Weinen Frankreichs), und so weiter bis zum »deutschen Wein«, der aus allen 13 Anbaugebieten verschnitten werden kann.
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