Durch die siebte Novellierung des Weingesetzes sollen regionale Unterschiede im deutschen Weinbau künftig besser berücksichtigt werden können.

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In dieser Woche wurde weitgehend unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit in Berlin etwas für den deutschen Weinbau Revolutionäres beschlossen. Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den vom Bundesagrarministerium vorgelegten Entwurf eines siebten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen und damit wesentliche Punkte der EU-Weinmarktordnung in nationales Recht umgesetzt. Das bisher allein in Deutschland geltende »germanische« Weinrecht wird damit in einem wesentlichen Punkt der in der EU generell praktizierten romanischen Weinordnung angepasst.

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