Wie Falstaff von Winzern erfuhr, steht in den Reihen des VDP das »Erste Gewächs« vor einem Comeback. Diese Bezeichnung war vor über 20 Jahren ganz am Beginn der Lagenklassifikation gestanden, als sich in mehreren VDP-Regionalverbänden ein »Comitée Erstes Gewächs« gegründet hatte. Mit dem Jahrgang 1999 hatte die Bezeichnung schließlich im Bundesland Hessen und also für den Rheingau die offizielle Anerkennung der Behörden bekommen. Dabei war das »Erste Gewächs« als trockener oder feinherber Wein (bis 13 g/l Restzucker) aus klassifizierten Einzellagen definiert worden.