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Um Kreativität messbar zu machen, müssen die im Warenkorb genannten Produkte (mindestens drei) sowie ein Produkt im Umkreis von 60 Kilometer des Wohnortes oder der Betriebsstätte, das selber gepflückt, geerntet etc. wurde, Bestandteil des Gerichts sein. Inwieweit andere Zutaten im Gericht zum Einsatz kommen, obliegt der Kreativität der Teilnehmenden, wobei die aus dem Warenkorb gewählten Produkte als Hauptkomponenten zum Einsatz kommen müssen.
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