Abhol- und Lieferservices im zweiten Corona-Lockdown

Patricia Astor, Sophia Schillik, 04.11.2020

Im November dürfen die Gastronomen in Deutschland erneut keine Gäste bewirten. Abhol- und Lieferdienste werden wieder hochgefahren und es gibt zwei Neueröffnungen.

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Sie haben sich bis zuletzt gewehrt, trotzdem wurde der Corona-bedingte Lockdown für die Gastronomie mit der Konferenz der Bundeskanzlerin und der Minister der Länder traurige Gewissheit. Seit 2. November muss man sich also wieder in Verzicht üben, denn die Restaurants und Bars dürfen trotz bisher erfolgreichen Hygienekonzepten den ganzen November über nicht öffnen. Lediglich Abhol- und Lieferservices dürfen angeboten werden, ein Plan B, der im ersten Lockdown im Frühjahr von vielen aus den Ärmeln geschüttelt wurde.

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