Die Tische in Restaurants müssen künftig nach jedem Gast desinfiziert werden.

Die Tische in Restaurants müssen künftig nach jedem Gast desinfiziert werden.
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Restart mit Abstand und Hygiene

Genügend Abstand zwischen Gästen und Personal und ständig Desinfizieren: Die Wiedereröffnung der Gastronomie ist mit Auflagen verbunden, auch bei unseren Nachbarn Österreich und der Schweiz.

Am 6. Mai hat Bundeskanzlerin Merkel bestätigt, was sich die Tage zuvor in den Bundesländern bereits angekündigt hatte: Die Gastronomie und Hotellerie in Deutschland öffnen wieder. Der Bund hat die gesamte Verantwortung an die Länder übergeben, die Öffnung wird daher in den Bundesländern in unterschiedlicher Geschwindigkeit vonstatten gehen, wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder es in der gemeinsamen Pressekonferenz formulierte. »Die Fachminister entscheiden«, so Söder wörtlich. Hamburgs erster Bürgermeister Peter Tschentscher ergänzte: »Es darf nicht wieder zu einem Anstieg (der Infektionen, Anm.) kommen, das ist eine große Verantwortung für die Länder.«

Und die Fachminister aller Bundesländer haben entschieden. Einige haben schon davor einen groben Fahrplan skizziert, die restlichen haben danach ihre Pläne publik gemacht. Jedes der 16 Bundesländer hat inzwischen einen Restart-Termin für die Gastronomie in Aussicht gestellt. Die einen früher – Mecklenburg-Vorpommern öffnet das Gastgewerbe bereits am 9. Mai für Einheimische. Andere später, wie beispielsweise Sachsen-Anhalt, wo die Restaurants erst ab dem 22. Mai wieder öffnen dürfen. Bayern wiederum geht auch bei der Öffnung der Restaurants selbst schrittweise vor: Zuerst dürfen ab 18. Mai die Außenbereiche, also die Biergärten, öffnen, die Innenbereiche folgen ab 25. Mai. Und Hamburg hat noch kein konkretes Datum kommuniziert – hier werden die Maßnahmen erst am 12. Mai beschlossen, der Gastronomie wird aber eine Öffnung ab Mitte Mai in Aussicht gestellt.

Abstand und Hygiene

Die allgemeingültigen Vorgaben lauten, dass der Abstand von 1,5 Metern sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zwischen den Tischen eingehalten werden muss. Darüber hinaus muss das Servicepersonal dafür sorgen, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.

Ein Blick in die Bundesländer zeigt, dass auch hier Mecklenburg-Vorpommern richtungsweisend agiert und bereits konkrete Regeln aufgestellt hat:

  • Tische müssen vorab reserviert werden.
  • An einem Tisch dürfen maximal sechs Personen sitzen.
  • Kontaktdaten der Hauptperson müssen hinterlassen werden, um ggf. eine Nachverfolgung der Infektionskette gewährleisten zu können.
  • Gäste müssen sitzen, der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen fremden Personen und dem Servicepersonal muss eingehalten werden.
  • Mund-Nasen-Schutz ist für das Servicepersonal verpflichtend, Gäste müssen am Tische keine Masken tragen.
  • Verstärkte Hygienemaßnahmen und regelmäßiges Lüften in allen Bereichen. Beispielsweise muss man sich nach dem Abräumen von Tischen die Hände waschen oder desinfizieren.
  • Keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung auf dem Tisch (Menagen, Brotkorb)

Eine Reservierungs- sowie Dokumentationspflicht der Gästebewegung wird aller Voraussicht nach in den meisten Bundesländern kommen. Der DEHOGA Bundesverband unterstützt die Betriebe mit Checklisten und Best-Practice-Beispielen zu Abstandsgeboten und deutlich erhöhten Hygienestandards, wie es in einer Pressemitteilung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes heißt. »Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter hat oberste Priorität«, wird DEHOGA-Präsident Guido Zöllick zitiert.

Ein Blick zu den Nachbarn

Auch Österreich und die Schweiz öffnen ihre Gastronomie wieder. Beide Länder haben beinahe zeitgleich den Lockdown ausgerufen und alle gastronomischen Betriebe geschlossen, bei der Wiedereröffnung hat die Schweiz ein wenig die Nase vorn: Bereits am 11. Mai dürfen die Gastronomen schweizweit wieder öffnen, Österreich folgt ab dem 15. Mai. In beiden Ländern gilt wie in Deutschland, dass Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen.

Vor allem in den Abstandsregeln unterscheiden sich die drei Nachbarländer. Während Österreich einen Mindestabstand von einem Meter zwischen Gästegruppen vorschreibt verlangt der Schweizer Bundesrat strenge zwei Meter. Ist das nicht möglich, muss ein trennendes Element zwischen den Tischen eingesetzt werden. Da die vorgeschriebenen Abstandsregeln für viele Restaurantbetreiber zu wirtschaftlichen Einbußen führen, hat die Stadt Zürich beschlossen, diesen Betrieben entgegen zukommen: Restaurants in Zürich dürfen daher ihre Außenfläche auf den öffentlichen Grund kostenlos erweitern, sofern diese Fläche vor dem Restaurant liegt oder die Eigentümer angrenzender Liegenschaften der Nutzung zustimmen.

Reaktionen in der deutschen Gastronomie

Das große Aufatmen bei den Gastronomen ist ausgeblieben, auch wenn sich Erleichterung breit macht, hat man jetzt immerhin ein Datum, an dem man sich orientieren kann. Aber die Auflagen wiegen schwer und stellen Herausforderungen dar, wie die Düsseldorfer Gastronomin Kerstin Rapp-Schwan in einem Video zu verdeutlichen versucht.

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Andere, wie das »Nobelhart & Schmutzig« um Wirt Billy Wagner, freuen sich trotz allem, wieder für ihre Gäste öffnen zu können. Auf der Webseite erklärt das Restaurant, wie die Zukunft aussieht: »Die Heilige Dreifaltigkeit der Corona-Zeit hält auch im ›Nobelhart & Schmutzig‹ Einzug«. Bedeutet: Das Team trägt geschneiderte Gesichtsmasken aus Baumwoll-Leinenstoff die auch zum Verkauf angeboten werden, von der Türklinke über die Hände bis hin zum Stift zum Unterschreiben wird alles regelmäßig desinfiziert und der Abstand von 1,5 Meter wird sowieso eingehalten. Der etablierte Lieferbetrieb wird vorerst weiterlaufen und auch die Produktion von Hausgemachtem wird noch nicht eingestellt. Lebensmittel, kleine Gerichte oder Wein können nach einem Besuch im Lokal gerne mit nach Hause genommen werden.



Weitere Reaktionen der Gastronomie:















Patricia Astor
Patricia Astor
Redakteurin
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