Auf der Website des DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Mosel sind seit wenigen Tagen die Antragsformulare für die Erstattung von Flutschäden abrufbar. Aus den begleitenden Erläuterungen auf der Website geht hervor, dass in den von der Juliflut betroffenen Landkreisen alle Betriebe der Land- und Weinwirtschaft unterstützungsberechtigt sind, die weniger als 250 Personen beschäftigen und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz aufweisen. Dies dürfte sämtliche Weinbaubetriebe des Ahrtals umfassen, selbst die beiden Genossenschaften Dagernova und WG Mayschoß-Altenahr bleiben in ihrer Bilanzsumme deutlich unter dem genannten Schwellenwert.