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Ahr-Winzer: Fluthilfen laufen an

Anträge auf Schadensregulierung können ab sofort gestellt werden, ersetzt werden bei positiver Prüfung 80 Prozent der Schäden.

Auf der Website des DLR (Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum) Mosel sind seit wenigen Tagen die Antragsformulare für die Erstattung von Flutschäden abrufbar. Aus den begleitenden Erläuterungen auf der Website geht hervor, dass in den von der Juliflut betroffenen Landkreisen alle Betriebe der Land- und Weinwirtschaft unterstützungsberechtigt sind, die weniger als 250 Personen beschäftigen und weniger als 50 Millionen Euro Jahresumsatz aufweisen. Dies dürfte sämtliche Weinbaubetriebe des Ahrtals umfassen, selbst die beiden Genossenschaften Dagernova und WG Mayschoß-Altenahr bleiben in ihrer Bilanzsumme deutlich unter dem genannten Schwellenwert.

Pragmatik bei der Bearbeitung

Zu Beginn des Antragsverfahrens reicht es, eine gutachterliche Stellungnahme einzureichen, die die Schadenshöhe umreißt. Wird vom prüfenden DLR festgestellt, dass die vorgelegte Kostenschätzung für den Wiederaufbau bzw. den Ersatz von Sachwerten plausibel ist, können 40 Prozent der Schadenssumme zeitnah nach Eingang des Erstantrags ausgezahlt werden – also offenbar bereits in den kommenden Wochen. Das vollständige Gutachten sowie detaillierte Dokumente (sofern nach dem Flutereignis noch vorliegend oder rekonstruierbar) können bis zum 30. Juni 2023 nachgereicht werden. Die Auszahlung weiterer 40 Prozent der Schadenssumme erfolgt, sobald der Antrag vollständig vorliegt und abschließend geprüft ist. Der staatliche Zuschuss ist im Regelfall bei 80 Prozent der Schadenssumme gedeckelt. Allerdings sollen Härtefallkommissionen in Einzelfällen darüber befinden, ob die vollen 100 Prozent ausgezahlt werden. Das Weinbauministerium Rheinland-Pfalz sei entschlossen, so eine Mitteilung aus dem Ministerium, die konkrete Situation der betroffenen Unternehmen zu würdigen.

Ausgeschlossen werden soll den Erläuterungen auf der Website des DLR zufolge hingegen, dass eine »Überkompensation« von Schäden entsteht, bereits empfangene Spenden oder Leistungen aus Versicherungsverträgen werden daher auf den Auszahlungsbetrag angerechnet.

Derzeit hat die Lese Vorfahrt

Wie eine Nachfrage beim federführenden Landwirtschaftsministerium Rheinland-Pfalz ergab, hält sich der Ansturm auf die Behörden in den ersten Tagen seit Veröffentlichung der Antragsformulare noch in Grenzen. »Aktuell beobachten wir kein nennenswertes Antragsaufkommen«, so Carsten Zillmann, Pressesprecher des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Pfalz. »Die Winzer an der Ahr befinden sich in der Weinlese. Deshalb gehen wir davon aus, dass die Anträge erst nach dem Ende der Ernte in den Fokus geraten«. Um die Betriebe bei der Antragstellung zu unterstützen, werden Mitarbeiter des DLR Mosel in der Zeit zwischen 11. und 22. Oktober Informationsveranstaltungen an der Ahr durchführen.

Die Summen, die sich im Lauf der »Schadensermittlung« – wie es im Fachjargon heißt – summieren werden, sind substanziell. Zur Förderung berechtigt ist jeder Betrieb, dem wenigstens ein Schaden von 5.000 Euro entstanden ist. Schätzungen des Weinbauverbands Ahr gehen indes davon aus, dass einem durchschnittlichen Weinbaubetrieb an der Ahr ein Schaden von 1,5 Millionen Euro entstanden ist.

Ulrich Sautter
Ulrich Sautter
Wein-Chefredakteur Deutschland
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