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Es ist ein altbekanntes Weihnachtsritual: Man schlendert über den Markt, die Luft duftet nach Zimt, Nelken und Orangen, die Hände umschließen eine dampfende Tasse Glühwein – und plötzlich überkommt es einen: Das schöne Stück Porzellan, das so perfekt in die Hand passt, möchte man einfach einstecken. Alkohol senkt bekanntlich die Urteilsfähigkeit und der Gedanke an ein schönes Souvenir gewinnt die Oberhand. Aber wie sieht die rechtliche Lage nüchtern betrachtet aus?
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