Werbung
Seit über 40 Jahren ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz verboten, dennoch werden jährlich erhebliche Mengen importiert – rund 200 Tonnen. Mit dem ersten eidgenössischen Tierschutzgesetz von 1978 wurde die Stopfmast als Tierquälerei anerkannt, und seit 2008 ist das Verbot des Stopfens in Artikel 20 Bst. e der Tierschutzverordnung (TSchV) fest verankert. Doch während das Leid der Tiere in der heimischen Landwirtschaft unterbunden wurde, bleibt der Konsum von Stopfleber weiterhin erlaubt. Eine neue Volksinitiative will das ändern – doch der Bundesrat stellt sich quer.
Werbung