Gequälter Genuss: Bundesrat lehnt Importverbot für Foie gras ab
Die Produktion von Foie gras ist in der Schweiz seit Jahrzehnten verboten – dennoch werden jährlich weiterhin rund 200 Tonnen importiert. Eine Volksinitiative will das ändern und fordert ein konsequentes Importverbot. Aber der Bundesrat lehnt ab.
Seit über 40 Jahren ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz verboten, dennoch werden jährlich erhebliche Mengen importiert – rund 200 Tonnen. Mit dem ersten eidgenössischen Tierschutzgesetz von 1978 wurde die Stopfmast als Tierquälerei anerkannt, und seit 2008 ist das Verbot des Stopfens in Artikel 20 Bst. e der Tierschutzverordnung (TSchV) fest verankert. Doch während das Leid der Tiere in der heimischen Landwirtschaft unterbunden wurde, bleibt der Konsum von Stopfleber weiterhin erlaubt. Eine neue Volksinitiative will das ändern – doch der Bundesrat stellt sich quer.
Am 28. Dezember 2023 wurde die Volksinitiative «Ja zum Importverbot für Stopfleber» eingereicht. Ihr Ziel: die Einfuhr von Stopfleber und Stopfleberprodukten in die Schweiz zu verbieten. Die Befürworter:innen argumentieren, dass es inkonsequent sei, die Produktion aufgrund von Tierquälerei zu untersagen, aber weiterhin Importe aus Ländern zuzulassen, in denen die grausame Praxis der Zwangsernährung gang und gäbe ist.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab. Stattdessen plant er eine Deklarationspflicht für Produkte aus der Stopfmast, die voraussichtlich Mitte 2025 in Kraft treten soll. So sollen Konsument:innen beim Kauf transparenter über die Herkunft der Stopfleber informiert werden. Die Befürworter:innen der Initiative sehen in dieser Massnahme jedoch nur eine Alibi-Lösung.
Tierschutz fordert striktes Verbot
Tierschutzorganisationen wie «Vier Pfoten», die «Stiftung für das Tier im Recht» (TIR) und der Schweizer Tierschutz (STS) kritisieren die geplante Deklarationspflicht als unzureichend. Sie argumentieren, dass eine blosse Kennzeichnung das Tierleid nicht verhindere und die Nachfrage nach Stopfleber kaum beeinflussen werde. Ein echtes Importverbot sei der einzig wirksame Schritt, um den Konsum tierquälerisch erzeugter Produkte in der Schweiz zu unterbinden. «Tierschutz darf nicht immer an zweiter Stelle stehen – es geht immerhin um 300'000 betroffene Tiere alleine für die Schweiz», so Lauretta Eckhardt von «Vier Pfoten». Aus Sicht des Tierschutzes braucht es ein klares Zeichen gegen diese tierquälerische Praxis – zumal es heute bereits viele köstliche Alternativen gibt, die ohne Zwangsfütterung auskommen.
- Die krankhaft vergrösserte Leber eines zwangsgefütterten Vogels kann bis zu zehnmal so gross werden wie normal.
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Die Tiere leiden unter Atemnot, können sich kaum fortbewegen, und ihre Lungensäcke werden durch das Organ zusammengedrückt.
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Nach dem Absetzen der Zwangsfütterung verweigern die Vögel oft für zwei Wochen jede Nahrung.
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Die Fettleber, eine erzwungene Erkrankung (lat. Steatosis hepatis), führt zu einer 10- bis 20-mal höheren Sterblichkeitsrate als bei normal ernährten Vögeln.
- Jedes Jahr werden in Frankreich Millionen weibliche Entenküken direkt nach dem Schlupf geschreddert oder vergast, weil sie für die Produktion nicht verwendet werden können. Das passiert auch mit schmächtigen, kranken oder überzähligen männlichen Küken. Die Tiere, die nicht direkt nach dem Schlupf getötet werden, werden zum Teil auch nach Osteuropa exportiert, um dort billigere Stopfleber zu produzieren.
Verbote in anderen Ländern – Vorbilder für die Schweiz?
Die Schweiz ist nicht das einzige Land, das gegen die Stopfmast vorgeht. Deutschland, Österreich, Argentinien, Israel, Australien, Norwegen, Dänemark, Finnland, Grossbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Schweden und Tschechien haben die Produktion von Stopfleber verboten. Einige Regionen gingen sogar noch weiter und verbannten nicht nur die Herstellung, sondern auch den Import:
- Indien: 2014 verhängte Indien als erstes Land ein landesweites Importverbot für Stopfleber.
- Kalifornien: Der US-Bundesstaat verbot 2004 die Herstellung und den Verkauf von Stopfleber; das Verbot trat 2012 in Kraft. Nach rechtlichen Auseinandersetzungen wurde es 2019 vom US Supreme Court bestätigt.
- Buenos Aires: In der argentinischen Hauptstadt ist der Handel mit Stopfleber verboten.
- New York: In der Millionenmetropole darf seit Oktober 2022 keine Stopfleber aus Gänsen oder Enten mehr verkauft werden.
Frankreich hingegen, der Hauptproduzent von Foie gras, erklärte das Produkt 2005 gar zum nationalen Kulturerbe. Die Bezeichnung «Foie gras» ist dort nur erlaubt, wenn das Tier zwangsgefüttert wurde. Ein drastisches Beispiel für staatlich geschützte Tierqual.
Wie geht es in der Schweiz weiter?
Die Initiative befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat im Februar 2025 eine parlamentarische Initiative beschlossen, die einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative vorsieht. Sollte der Import von Stopfleber für gewerbsmässige Zwecke nach fünf Jahren nicht signifikant zurückgehen, könnten zusätzliche Einfuhrbeschränkungen eingeführt werden.
Ob das Parlament letztlich einem konsequenten Importverbot zustimmen wird, bleibt jedoch fraglich. Während Tierschutzorganisationen und Initianten weiterkämpfen, bleibt die brutale Praxis der Stopfmast international bestehen – und auf Schweizer Tellern landen weiterhin Produkte, die das Ergebnis grausamer Tierquälerei sind.