Rund ein Drittel der Deutschen isst mindestens ein Mal im Monat einen Döner.

Gerichtsurteil: Sind Döner-Imbisse Spezialitäten-Restaurants?

Tim Lamkemeyer, 06.02.2023

Ein Gericht in Berlin hat festgelegt, dass ein Imbiss-Stand, an dem Döner verkauft wird, nicht als Spezialitäten-Restaurant gilt – mit Auswirkungen für einen Koch aus der Türkei.

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Döner-Imbisse keine Spezialitäten-Restaurants sind. Was im ersten Moment sehr verständlich klingt, hat aber große Auswirkungen auf einen türkischen Koch, der aufgrund dieses Urteils nun kein Visum für die Arbeit in Deutschland erhält.

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