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Das Berliner Verwaltungsgericht hat in der vergangenen Woche entschieden, dass Döner-Imbisse keine Spezialitäten-Restaurants sind. Was im ersten Moment sehr verständlich klingt, hat aber große Auswirkungen auf einen türkischen Koch, der aufgrund dieses Urteils nun kein Visum für die Arbeit in Deutschland erhält.
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