Maximilian von Pückler von der The Duke Destillerie hat auf das Urteil zur Pfandpflicht eine kreative Lösung gefunden.

Gesetzeslücke 2.0: wie »The Duke« seine exklusive Pfandpflicht umgeht

Alexander Thürer, 05.01.2026

Eine fehlende Pfandregelung für alkoholfreie Spirituosen stellte die Destillerie »The Duke« vor große Probleme, denn aufgrund einer Klage sollte die Brennerei als einziger Hersteller Deutschlands plötzlich Pfand auf ihren alkoholfreien Gin verlangen. Doch eine andere Gesetzeslücke bietet einen kreativen Ausweg.

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Die Münchner Destillerie »The Duke« sah sich im vergangenen Jahr durch eine Klage des Vereins »Sozialer Wettbewerb« existenziell bedroht. Hintergrund war eine Klage Aufgrund einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht, nach dem Spirituosen, Wein und Sekt pfandbefreit sind. Hersteller alkoholfreier Pendants gingen daher davon aus, dass auch sie ihre Produkte pfandfrei verkaufen dürfen. Aber: Als das Pfandgesetz seinerzeit geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen noch kein Thema, weshalb eine spezifische Regelung für diese Kategorie bis heute fehlt.

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