Gesetzeslücke 2.0: wie »The Duke« seine exklusive Pfandpflicht umgeht
Eine fehlende Pfandregelung für alkoholfreie Spirituosen stellte die Destillerie »The Duke« vor große Probleme, denn aufgrund einer Klage sollte die Brennerei als einziger Hersteller Deutschlands plötzlich Pfand auf ihren alkoholfreien Gin verlangen. Doch eine andere Gesetzeslücke bietet einen kreativen Ausweg.
Die Münchner Destillerie »The Duke« sah sich im vergangenen Jahr durch eine Klage des Vereins »Sozialer Wettbewerb« existenziell bedroht. Hintergrund war eine Klage Aufgrund einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht, nach dem Spirituosen, Wein und Sekt pfandbefreit sind. Hersteller alkoholfreier Pendants gingen daher davon aus, dass auch sie ihre Produkte pfandfrei verkaufen dürfen. Aber: Als das Pfandgesetz seinerzeit geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen noch kein Thema, weshalb eine spezifische Regelung für diese Kategorie bis heute fehlt.
Der Verein »Sozialer Wettbewerb« klagte daher gegen die »The Duke« Destillerie und ihre Gin-Alternative »Entgeistert« und gewann den Rechtsstreit in zweiter Instanz. Somit musste »The Duke« als einziger Hersteller Deutschlands Pfand auf sein alkoholfreies Produkt verlangen. Die Folgen waren ein sofortiger Verkaufsstopp, die Rücknahme von »Entgeistert« aus dem Handel, hohe Verfahrenskosten und ein schmerzlicher Umsatzverlust, denn der Handel ist nicht verpflichtet, alkoholfreie Spirituosen mit Pfand anzunehmen und listet ein solches Produkt kurzerhand aus.
Steingut bringt die Lösung
Um dies zu umgehen, greift »The Duke« nun auf eine andere Gesetzeslücke zurück: »Unser Entgeistert ist jetzt mit neuer Rezeptur in Steingutflaschen erhältlich – diese sind per Gesetz pfandfrei, unabhängig vom Inhalt. Absurd? Ja. Effektiv? Leider auch«, beschreibt Maximilian von Pückler die Strategie. Bleibt zu hoffen, dass dies das letzte Kapitel dieser Posse bleibt.