Gesetzeslücke bedroht Brennerei: Warum »The Duke« auf einmal Pfand bezahlen soll
Ein Schaden von 68.000 Euro wegen einer fehlender Pfandregelung für alkoholfreie Spirituosen stürzt die Destillerie The Duke in die Krise. Hintergrund ist eine Klage gegen einen alkoholfreien Gin, für den die Destillerie nun Pfand verlangen soll – als einziger Hersteller Deutschlands.
In Deutschland sind Spirituosen, Wein und Sekt pfandbefreit. Auch die alkoholfreien Pendants sind bislang ohne Pfand im Handel erhältlich – eine gängige Praxis in der gesamten Branche. Als das Pfandgesetz seinerzeit geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen schlicht noch kein Thema und eine spezifische Regelung, wie mit dieser neuen Kategorie zu verfahren ist, fehlt bis heute. Die Münchner Destillerie »The Duke« sieht sich nun aber durch eine Klage des Vereins »Sozialer Wettbewerb« existenziell bedroht: Wegen einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht wurde das Unternehmen zu einer Strafe mit Folgekosten in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt. Hintergrund der Klage ist das Produkt »Entgeistert« – eine alkoholfreie Gin-Alternative, welche die Destillerie 2022 auf den Markt brachte.
In erster Instanz hatte das zuständige Gericht noch die fehlende Regelung ausdrücklich als gesetzliche Lücke eingestuft und zu Gunsten von »The Duke« entschieden. Kein Mensch verstehe, warum Spirituosen pfandfrei und alkoholfreie Spirituosen bepfandet sein sollen. Im Übrigen habe das Recht für alle Marktteilnehmer gleich zu gelten, so die Aussage der Richterin. Im Berufungsverfahren entschied jedoch ein anderer Richter gegensätzlich: Die fehlende Regelung bedeute nicht Pfandfreiheit – und das Unternehmen wurde zur Rücknahme seiner Ware sowie zur Zahlung von Gerichtskosten und Schadensersatz verurteilt. Auf den Einwand, dass »The Duke« dann die einzigen Produzenten auf dem Markt wären, die sich an dieses Recht zu halten haben, gab der Richter den Hinweis mit auf den Weg, dass man doch im Umkehrschluss die gesamte Branche verklagen könne.
Falstaff: Eure alkoholfreien Destillate sollen nun also in Pfandflaschen abgefüllt werden. Wäre das logistisch für euch überhaupt zu stemmen?
Maximilian von Pückler: Es gibt momentan keine rechtliche Entscheidung zur Pfandpflicht oder -freiheit von alkoholfreien Spirituosen in Deutschland. In der Produktion macht es kaum einen Unterschied, aber sobald der Handel involviert ist, stellen sich zahlreiche Fragen. Da der Handel gesetzlich zu einer Pfandregelung nicht verpflichtet ist, wird es hier aber auch kein großes Interesse geben.
Sollte es so kommen, müssten alle Hersteller reagieren. Kleine Brennereien wären dann wohl raus aus dem Spiel, oder?
Wenn es zur Einführung von Pfand auf alkoholfreie Spirituosen kommt, sind kleine Produzenten auf jeden Fall benachteiligt und wohl erst Mal raus aus dem Spiel. Man kann dann nur alternative Wege gehen - so wie wir bei Entgeistert.
(Anm. d. Red.: Mit einer Crowdfunding-Kampagne auf Startnext macht die Destillerie nun auf den Fall aufmerksam – und ruft seine Fans zur Unterstützung auf. Unter dem Titel ‚Gin als Protest‘ können Unterstützer Flaschen erwerben oder spenden, um den entstandenen Schaden aufzufangen.)
Warum ist das ausgerechnet bei euch aufgeploppt? Es gibt ja auch Weltmarken, die das betrifft, die aber nicht verklagt wurden.
Die Klage war entweder ein Tipp oder Recherche - aber solche Vereine betreiben diese Klagen als Geschäftsmodell und picken sich wohl gerne ‚kleinere‘ Gegner raus, die nicht die finanziellen Mittel für alle Klage-Instanzen aufbringen können oder wollen. Die ist bei den Großen der Branche sicher anders - wobei man sagen muss, dass die Praxis von pfandfreien Spirituosen von allen gleich gehandhabt wird!
Wie werdet ihr euch wehren und wie schätzt ihr die Chance auf Erfolg ein?
Der juristische Weg ist für uns erst einmal zu Ende, solange die rechtliche Lage nicht geklärt ist. Hier ist der Gesetzgeber gefragt eindeutig Stellung zu beziehen, für alle Produzenten Rechtssicherheit zu schaffen und Abmahnvereinen das Handwerk zu legen. Folglich gehen wir gerade den Weg über die Öffentlichkeit, weil wir alle im gleichen Boot sitzen und Aufmerksamkeit brauchen. Dazu muss aber der Gesetzgeber auch an seinen Auftrag erinnert werden und dies machen wir gerade.