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© Illusionist Distillery

Wie die »Illusionist Distillery« mit ihrem Zauber-Gin die EU herausfordert

Gin
Spirituose
München

Mixt man den Gin der »Illusionist Distillery« mit Tonic changiert die Farbe des Getränks von blau zu violett. Für das Farbspektakel wäre unter anderem eine exotische Blüte verantwortlich – würde die EU mit ihren Richtlinien nicht mitmischen.

Es klingt wie ein Trick aus einem Zauberkasten: Ein Schluck Gin, ein Spritzer Tonic – und plötzlich wechselt das Getränk seine Farbe vom intensivem Blau zu kräftigem Violett. Für Tim Steglich und Max Muggenthaler, Gründer der Münchner »Illusionist Distillery«, ist dieser Effekt keine Spielerei, sondern das Herzstück ihrer Spirituosen-Marke.

Hinter dem Farbwechsel steckt ein unscheinbares Kraut: die Blüte der Blauen Klitorie, auch Schmetterlingserbse genannt. Ihr Extrakt verleiht dem Gin nicht nur die blauen Pigmente, sondern auch eine dezente, nussig-erdige Note. Während der Einsatz der Pflanze in Asien oder den USA völlig unproblematisch ist, fällt sie in der EU unter die strengen Novel-Food-Regeln für neuartige Lebensmittel. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sieht potenzielle Risiken durch sogenannte Zyklotide – also kleine pflanzliche Peptide – deren Wirkungen noch nicht vollständig erforscht sind.

Für die »Illusionist Distillery« bedeutet das eine doppelte Realität: Die Produkte für den europäischen Markt wurden bereits 2022 angepasst. Alle aktuellen Spirituosen enthalten keinen Blaublüten-Extrakt, um EU-konform zu sein – der Farbwechsel wird nun über einen neuen Farbstoff erzielt, der Geschmack ist jedoch ein anderer. Internationale Kund:innen in den USA, Australien, Asien oder Lateinamerika genießen hingegen weiterhin den ursprünglichen Farbwechsel durch die Blaue Klitorie – inklusive des charakteristischen Geschmacks.

Das Verfahren geht weiter

Auch wenn das Produkt längst für den EU-Markt angepasst wurde, lässt die »Illusionist Distillery« das Verfahren, das mit der früheren Rezeptur zusammenhängt, bewusst weiterlaufen. »Uns geht es vor allem um eine klare und rechtssichere Auslegung des EU-Lebensmittelrechts«, erklärt Andreas Meisterernst, Fachanwalt für Lebensmittel- und Wettbewerbsrecht, der die Destillerie im Verfahren vertritt. »Je nach Ausgang der Entscheidung werden wir prüfen, welche weiteren Schritte und Instanzen nötig sind.«

Das Verwaltungsgericht München entschied unterdessen gegen die Zulassung der Blauen Klitorie in Lebensmitteln, um die »gesundheitlichen Gefahren« nicht außer Acht zu lassen. Eine schriftliche Begründung des Urteils steht laut einem Gerichtssprecher noch aus. Erst dann kann das Unternehmen Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen. Der Fall der »Illusionist Distillery« ist somit ein weiteres Paradebeispiel, dass Innovation in der EU schneller auf bürokratische Hürden stößt als auf anderen Märkten im Ausland. Da hilft selbst ein wenig Zauberei nicht.


Redaktion
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