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In Deutschland sind Spirituosen, Wein und Sekt pfandbefreit. Auch die alkoholfreien Pendants sind bislang ohne Pfand im Handel erhältlich – eine gängige Praxis in der gesamten Branche. Als das Pfandgesetz seinerzeit geschaffen wurde, waren alkoholfreie Spirituosen schlicht noch kein Thema und eine spezifische Regelung, wie mit dieser neuen Kategorie zu verfahren ist, fehlt bis heute. Die Münchner Destillerie »The Duke« sieht sich nun aber durch eine Klage des Vereins »Sozialer Wettbewerb« existenziell bedroht: Wegen einer Gesetzeslücke im deutschen Pfandrecht wurde das Unternehmen zu einer Strafe mit Folgekosten in Höhe von rund 68.000 Euro verurteilt. Hintergrund der Klage ist das Produkt »Entgeistert« – eine alkoholfreie Gin-Alternative, welche die Destillerie 2022 auf den Markt brachte.
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