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Seit diesem Jahr gilt die Mehrwegangebotspflicht für alle Gastronomiebetriebe von der Bäckerei bis zum Restaurant. Um zu überprüfen, wie gut sich die Gastronomen an die Vorgaben halten, hat die »Deutsche Umwelthilfe« (DUH) 27 Gastro-Ketten mit Speisen und Getränken zum Mitnehmen überprüft und bei 20 von ihnen Verstöße festgestellt.
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