Es ist ein Zwiespalt, und ein Dauerthema: Einerseits dient die Beschränkung auf möglichst wenige Rebsorten dem Profil des Großen Gewächses – und damit auch der Prestigepflege des deutschen Weins insgesamt. Andererseits ist eine sehr strikte Begrenzung der GG-Sorten dazu geeignet, die durch Weingeographie und lokale Traditionen bedingten regionalen Unterschiede einzuebnen. Die salomonische Regelung innerhalb des VDP lautet daher: Bis zu vier GG-Rebsorten können die Regionalverbände selbst ausloben, ab der fünften Sorte muss der Bundesverband gehört werden.