Corona: Maskenpflicht fällt teilweise mit 16. April

Marion Topitschnig, 14.04.2022

Die FFP2-Maske muss ab Mitte April nur mehr im lebensnotwendigen Handel, in Gesundheitseinreichtungen und Öffis getragen werden.

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In den vergangenen Tagen wurden Rufe nach einem Ende der allgemeinen Maskenpflicht immer lauter, mit 14. April wurden nun Lockerungsschritte bekanntgegeben. Laut ORF-Bericht bleibt das Tragen einer FFP2-Maske in manchen Bereichen aber weiterhin – bis 8. Juli – verpflichtend, nämlich überall dort, wo Menschen hin müssen, beispielsweise im so genannten »lebensnotwendigen Handel«. Dort gilt die FFP2-Maskenpflicht auch weiterhin für die Angestellten.

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