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Alle waren nach entsprechenden Ankündigungen der Regierung davon ausgegangen, dass die Bars und Lokale ihre Gäste nicht mehr direkt an der Theke bedienen dürfen. Die Wirtschaftskammer stellt nun klar: Stimmt nicht! Einer Aussendung der Kärntner Kammer vom 19. Mai zufolge ist die Konsumation von Speisen und Getränken an Theken erlaubt, sofern man nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle steht oder sitzt. Unter einer Ausgabestelle werden Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden, nicht aber die gesamte Theke. Gäste dürfen folgerichtig ihre Speisen oder Getränke auch direkt an der Bar konsumieren. Nur nicht direkt vor der Schankanlage und mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Diese Klarstellung kommt von Stefan Sternad, dem Obmann der Wirtschafskammer-Fachgruppe Gastronomie.
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