Konsum an der Theke ist doch erlaubt
Die Wirtschaftskammer präzisiert die neuen Regeln für Gastronomen und Gäste. Auch Tische und Sitzplätze sind keine Voraussetzung.
Alle waren nach entsprechenden Ankündigungen der Regierung davon ausgegangen, dass die Bars und Lokale ihre Gäste nicht mehr direkt an der Theke bedienen dürfen. Die Wirtschaftskammer stellt nun klar: Stimmt nicht! Einer Aussendung der Kärntner Kammer vom 19. Mai zufolge ist die Konsumation von Speisen und Getränken an Theken erlaubt, sofern man nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle steht oder sitzt. Unter einer Ausgabestelle werden Schankanlage, Kaffeemaschine oder Durchreiche verstanden, nicht aber die gesamte Theke. Gäste dürfen folgerichtig ihre Speisen oder Getränke auch direkt an der Bar konsumieren. Nur nicht direkt vor der Schankanlage und mit einem Mindestabstand von einem Meter zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Diese Klarstellung kommt von Stefan Sternad, dem Obmann der Wirtschafskammer-Fachgruppe Gastronomie.
Corona -Krise und Gastronomie: Die neuesten Entwicklungen
Die Wirtschaftskammer räumt ein weiteres Missverständis aus: Um einen Gastronomiebetrieb öffnen zu dürfen sind Tische und Stühle nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist nur noch von »Verabreichungsplätzen« die Rede, dazu zählen auch Stehplätze, sagt Stefan Sternad. Zudem beantwortet er die wichtigsten Fragen, was den Mund-Nasen-Schutz betrifft: Beim Gang zur Toilette muss dieser nicht getragen werden. Interessanterweise müssen beim Betreten der Lokale (nicht Gastgärten!) die Masken getragen werden, beim Verlassen selbiger aber nicht mehr.
»Wenn Sie auf die Toilette gehen oder das Lokal verlassen, muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr getragen werden.«
Stefan Sternad, Obmann der Wirtschafskammer-Fachgruppe Gastronomie