Die 2G-Pflicht soll in Zukunft strenger kontrolliert werden. 

Die 2G-Pflicht soll in Zukunft strenger kontrolliert werden. 
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Neue Omikron-Regeln: Strengere Kontrollen, aber kürzere Quarantäne

Nach einem Corona-Gipfel von Bundesregierung und Landeshauptleuten wurden angesichts der bevorstehenden Infektionswelle Änderungen der Corona-Maßnahmen angekündigt.

Am Donnerstagvormittag am Dreikönigstag (6. Jänner) haben sich die Bundesregierung, die Landeshauptleute und die Expertinnen und Experten der »gesamtstaatlichen Covid-Krisenkoordination« (Gecko) getroffen, um sich zur aktuellen Corona-Situation zu beraten. Hintergrund ist die auch in Österreich bevorstehende enorme Infektionswelle durch die neue Virusvariante Omikron. Das Prognosekonsortium rechnet bereits in der kommenden Woche mit 15.000 Neuinfektionen pro Tag.

Im Anschluss des Zusammentreffens wurde eine Reihe neuer Corona-Maßnahmen bei einer Pressekonferenz angekündigt:

  • Strengere Kontrollen der 2G-Pflicht im Handel: Im nicht-essenziellen Handel wird bereits beim Eingang, spätestens aber bei der Kassa ab 11. Jänner der 2G-Nachweis kontrolliert.
     
  • Bei grobem Vergehen gegen die Covid-Maßnahmen (z.B. Verletzung der Maskenpflicht) kann ein Betretungsverbot verhängt werden.
     
  • Quarantäne neu ab dem 8. Jänner: Es gibt künftig kein K1 oder K2 mehr, sondern nur noch Kontaktperson. Wer dreimal geimpft ist oder nur mit FFP2-Maske Kontakt mit einer infizierten Person hatte, muss nicht mehr in Quarantäne. Das gilt auch für Kinder, die sich noch nicht boostern können.  

    Zudem kommt es zu einer Verkürzung der Quarantäne: Infizierte und Kontaktpersonen sollen sich in Zukunft nach 5 Tagen freitesten können.  
     

  • Höhere Strafen: Ab dem 3. Februar sollen Strafen nach dem Covid-Maßnahmengesetz erhöht werden. Betriebe, die Kontrollen nicht den Vorschriften entsprechend durchführen, können auch gesperrt werden.
     
  • Die Gültigkeit des Grünen Passes wird ab 1. Februar auf sechs Monate reduziert.
     
  • Wo möglich, soll Homeoffice zur Regel und nicht zur Ausnahme werden.
     
  • FFP2-Pflicht im Freien: Dort, wo der verordnete Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, soll in Zukunft auch im Freien das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend sein. Die Bundesländer können auf stark frequentierten Plätzen zusätzlich eine Maskenpflicht verordnen.
Elisabeth Mittendorfer
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