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Unzählige Gastronomen haben landesweite Öffnungsschritte lange herbeigesehnt, mit 19. Mai 2021 traten sie nach sieben Monaten Lockdown in Kraft. Seither dürfen Wirte im Innen- und Außenbereich der Lokale wieder ihre Gäste empfangen – aber nur unter bestimmten Auflagen. Der Nachweis von Test, Impfung oder Genesung ist die Zutrittsvoraussetzung in ein Lokal. »Wir können mit den Auflagen gut umgehen, die Größe und Flexibilität des Lokals lässt uns gut arbeiten«, sagen Irmgard Sitzwohl und Elisabeth Geisler aus dem Innsbrucker »Sitzwohl«. Bedenken äußern sie aber hinsichtlich der von 19. Mai bis 10. Juni geltenden Sperrstunde um 22 Uhr. »Das ist die größte Hürde. Obwohl wir bereits um 18 Uhr in den Abendservice starten, ist es fast unmöglich, bis 22 Uhr das Menü fein zu genießen.« Die Rufe nach baldigen Änderungen wurden gehört, Details zu den Lockerungen sollen nach aktuellen Berichten heute bekannt gemacht werden.
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