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Das Landgericht München I hat entschieden: Ein »Mini-Rostbratwürstchen« muss nicht zwangsläufig aus Nürnberg kommen, auch wenn es der »Nürnberger Rostbratwurst« in Größe und Verpackung ähnelt, die als geschützte geografische Angabe der EU gilt. Das Gericht sah keinen Verstoß gegen diesen Schutz, da der niederbayerische Hersteller weder die Bezeichnung »Nürnberg« noch »Nürnberger« verwendet hatte. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
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